Geschäftsbedingung von SelfieboxBerlin

Vertragsgegenstand
SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG vermietet über ihre Webseiten:
www.selfieboxberlin.de, www.selfiebox.berlin, www.selfiebox2GO.de,
www.fotospiegelberlin.de und Fotoshoppartner die Selfiebox / Fotobox / Photo Booth /
Fotokabine / Fotospiegel / 360° Spinner / Videoplattform / 360° Photobooth /
Fotoeventsysteme und dazugehörige Extras und Services gegen Entgelt.

Zustandekommen des Vertrages
Mit unserem Mietvertrag bzw. der Onlinebuchung unter: booking.selfieboxberlin.de, oder
einem von uns bestätigten schriftlichem Angebot wird eine verbindliche Bestellung
abgegeben. Dadurch erkennen Sie die zugrundeliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen von SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG als Grundlage für das
Vertragsverhältnis an.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Geräte, das Zubehör und Dekoartikel bleiben während sowie nach dem
Mietverhältnis Eigentum von SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG.

Preise
Alle Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%. Alle
aktuellen Preise und die enthaltenen Services finden Sie unter www.selfieboxberlin.de .
Individuelle Wünsche und Absprachen werden durch ein Angebot von SelfieboxBerlin –
BerlinBooth UG erstellt und berechnet.

*Folgender Absatz: „Lieferung, Aufbau und Mietdauer + Rückgabe“ gilt nur für die Services
Selfiebox, Fotokabine, Fotospiegel & 360° Videospinner

Lieferung, Aufbau und Mietdauer
Die Miete beginnt mit dem Aufbau des Fotoeventsystems beim Mieter bzw. dem
Veranstaltungsort. Zumeist erfolgt die Lieferung aufgrund eingeschränkter logistischer
Möglichkeiten bereits vor dem vereinbartem Mietbeginn, hierfür fallen keine zusätzlichen
Kosten an. Der Vermieter stellt das Fotoeventsystem ordnungsgemäß am
Veranstaltungsort auf und testet die Funktion der Anlage. Wird eine Standby-Zeit bei von
uns betreuten Veranstaltungen vereinbart, erfolgt die Absprache der Kosten anhand eines
schriftlichen Angebotes.

Rückgabe
Das Fotoeventsystem muss zusammen mit den ausgewählten Extras zum Ende der
vereinbarten Mietzeit, bzw. zur vereinbarten Abholzeit sofort wieder an SelfieboxBerlin –
BerlinBooth UG übergeben werden. Wird das System zusammen mit den ausgewählten
Extras nicht umgehend wie vereinbart zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet pro
Tag bis zur Übergabe an den Vermieter einen Betrag in Höhe der vereinbarten Tagesmiete
an SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG zu entrichten.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bietet SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG
nach der Mietdauer eine Abholung der Mietsache durch einen Mitarbeiter an der
hinterlegten Aufbauadresse an.

*Folgender Absatz: „Mietbeginn / Abholung + Rückgabe / Mietende“ gilt nur für den
Service Selfiebox 2GO

Mietbeginn / Abholung
Die Miete beginnt mit der Abholung der Selfiebox 2GO und den dazugehörigen Extras
beim Vermieter in der Grußdorfstr. 17, 13507 Berlin. Die Übergabe wird schriftlich
protokolliert.

Rückgabe und Mietende
Die Selfiebox 2GO, sowie die ausgewählten Extras müssen zum Ende der vereinbarten
Mietzeit wieder an SelfieboxBerlin in der Grußdorfstr. 17, 13507 Berlin übergeben werden.
Wird das System zusammen mit den ausgewählten Extras nicht umgehend wie vereinbart
zurückgegeben, so ist der Mieter verpflichtet pro Tag bis zur Übergabe an den Vermieter
einen Betrag in Höhe der vereinbarten Tagesmiete an SelfieboxBerlin BerlinBooth UG zu
entrichten. Die Rückgabe wird ebenfalls protokolliert.

Stornierungen
Kündigt oder storniert der Mieter den mit SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG geschlossenen
Vertrag, Auftrag oder Buchung, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung
an:
über 14 Tage vor dem gebuchten Datum – kostenlos
• bis zu 14 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %
• bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %
• ein Tag vor dem gebuchten Datum in Höhe von 75%.

Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
– Die Fotoeventsysteme oder den Drucker an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen,
sofern nicht vorher schriftlich vereinbart.
– Die Systeme oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern,
umzuprogrammieren oder auseinanderzubauen.
– Die Fotoeventsysteme aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm,
Computer, Kamera etc. offenzulegen.
– Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf den vermieteten Geräten
abzustellen oder sie in die Fotoeventsysteme einzuführen.
Ebenfalls ist eine Lagerung und der Betrieb der Fotoeventsysteme und des Druckers
unter 10 Grad Celsius und bei Feuchte bzw. Regen untersagt.
Pflichten des Kunden und Anforderung an den Veranstaltungsort
Der Mieter ist dazu verpflichtet die Mietware pfleglich zu behandeln, sauber zu halten und
nicht zu beschädigen.
Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend aufgestellten Anforderungen an
den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation der
Fotoeventsysteme und einen fehlerfreien Gebrauch zu gewährleisten.
Am Veranstaltungsort wird für das entsprechende System ein vordefiniertes Areal für die
Aufstellung freigehalten. Dieses Areal hat nachfolgende Kriterien zu erfüllen: Es steht ein
separater Stromanschluss mit eigener Steckdose in unmittelbarer Nähe (< 5m) zur
Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ,
Catering etc.) genutzt wird.
Für bestmögliche Bildergebnisse herrschen durchgehend konstante Lichtbedingungen,
welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden
Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine
konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind:
– Lichttechnik des Dj`s oder Fenster mit direkter Sonneneinstrahlung sowie direkte
Sonneneinstrahlung, Sonnenschirme, Markisen.
Der Boden ist eben, fest und ermöglicht das sichere Aufstellen der Fotoeventsysteme. Das
Areal ist vom Witterungseinflüssen, welche die Technik schädigen könnten (Wind, Regen,
Staub, Pollen etc.) geschützt. Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter
abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen zustimmen.
Logos, Fotos und Videos vom Aufbau, der Umgebung, dem Betrieb – nicht aber durch das
Gerät selbst erzeugtes Bildmaterial – dürfen grundsätzlich ohne weitere Zustimmung des
Kunden für eigene Werbezwecke verwendet werden.

Haftung
a) Der Erwerb der Nutzungsrechte über das fotografische Urheberrecht hinaus liegen beim
Mieter. Somit haftet SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG nicht für die Verletzung der Bild- und
Urheberrechte Dritter.
b) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer bei starker Verunreinigung
oder Beschädigung der Fotoeventsysteme, sowie allen gemieteten Extras. Werden die
Selfiebox, Fotospiegel, Fotokabine; 360° Videospinner, der Drucker, der Computer, das
Blitzlicht oder die Kamera über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt (Zerstörung von
Verschlüssen, Beschädigung der Technik, Verbeulung oder starkes Verkratzen, Abbruch
von Anbauteilen, Brandflecken durch Zigaretten, extreme Flecken, Beschädigung der
Standfüße), so übernimmt der Mieter sämtliche Kosten für die Reparatur der bei der
Veranstaltung entstandenen Schäden.
c) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG sind,
soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen.
d) SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG übernimmt keine Haftung für das während der
Mietdauer entstandene Bildmaterial.
e) SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG kann jederzeit die Bestellung des Kunden stornieren,
muss ihm hierfür jedoch den kompletten Mietpreis (bei bereits geleisteten Zahlungen),
zurückerstatten.
f) Wird das gemietete Fotoeventsystem, die dazugehörige Soft-und Hardware, der
Drucker, die Kamera oder andere gemietete Extras gestohlen bzw. geht diese Ware
verloren, oder wird durch Feuer, Blitzeinschlag oder Hochwasser zerstört, greift die
Versicherung der SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG in jedem Fall.
g) Die Selbstbeteiligung beträgt bei den vorher genannten Versicherungsschäden in jedem
Fall 500,00€.
h) Soll Vandalismus einzeln versichert werden, so muss der Mieter das bei seiner
Hauseigenen Versicherung tun.

Abschließende Regelungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als das dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt
werden. Die Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von SelfieboxBerlin – BerlinBooth UG berücksichtigt werden.
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind nur mit
Zustimmung des Vermieters wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.