Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BerlinBooth GmbH / SelfieboxBerlin
1. Vertragsgegenstand
Die BerlinBooth GmbH / SelfieboxBerlin (nachfolgend „Vermieter“) vermietet über ihre Webseiten die Selfiebox, Fotobox, Photo Booth, Fotokabine, den Fotospiegel, 360° Spinner, Videoplattformen, die KI Selfiebox, Sketch Bots, den Glambot sowie weitere Eventmodule und dazugehörige Extras/Services gegen Entgelt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Mit der Onlinebuchung, der Unterzeichnung eines Mietvertrages oder der schriftlichen Bestätigung eines Angebots (auch per E-Mail) wird eine verbindliche Bestellung abgegeben. Damit erkennt der Mieter diese AGB als Grundlage des Vertragsverhältnisses an.
3. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Geräte, Hardware, Software, Zubehör und Dekorationsartikel bleiben uneingeschränktes Eigentum der BerlinBooth GmbH.
4. Preise
Alle Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von aktuell 19 %. Individuelle Wünsche und Sonderleistungen werden durch ein spezifisches Angebot berechnet.
5. Lieferung, Aufbau, Mietdauer & Betreuung
(Gilt für alle Systeme außer Selfiebox 2GO)
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Mietbeginn: Die Miete beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt des betriebsbereiten Aufbaus am Veranstaltungsort.
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Betreuungspflicht: Für den Glambot sowie den 360° Videospinner besteht aufgrund technischer Komplexität und Sicherheitsrelevanz eine obligatorische Betreuungspflicht durch Fachpersonal der BerlinBooth GmbH.
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Optionale Betreuung: Für die KI Selfiebox und Sketch Bots kann eine Betreuung optional gebucht werden. Ohne gebuchte Betreuung trägt der Mieter die volle Verantwortung für die sachgemäße Bedienung durch Dritte.
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Internetverbindung: Erfordern Systeme eine Online-Anbindung (KI, Live-Galerie), stellt der Vermieter in der Regel einen mobilen LTE/5G-Router zur Verfügung. Da die Verbindungsqualität jedoch von der lokalen Netzabdeckung und baulichen Gegebenheiten (z. B. Abschirmung in Messehallen) abhängt, kann der Vermieter keine hundertprozentige Netzverbindung gewährleisten. Sollte vor Ort keine ausreichende Mobilfunkverbindung möglich sein, ist der Mieter verpflichtet, – sofern verfügbar – einen kabelgebundenen LAN-Zugang bereitzustellen. Ausfälle oder Verzögerungen bei der Datenübertragung aufgrund mangelnder Netzabdeckung liegen im Risikobereich des Mieters.
6. Rückgabe & Reinigung
Die Mietsache ist zum Ende der Mietzeit bzw. zur vereinbarten Abholzeit sofort zu übergeben. Bei verzögerter Rückgabe ist pro Tag eine volle Tagesmiete als Entschädigung zu entrichten. Der Mieter stellt sicher, dass das Gerät zum Abholzeitpunkt zugänglich ist. Extremverschmutzungen, die über eine normale Reinigung hinausgehen, werden dem Mieter mit einer Reinigungspauschale von mindestens 50,00 € in Rechnung gestellt.
7. Selfiebox 2GO (Selbstabholung)
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Abholung/Rückgabe: Erfolgt am Standort Grußdorfstr. 17, 13507 Berlin.
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Kaution: Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe der vollen Mietsumme zu leisten. Ohne Hinterlegung der Kaution erfolgt keine Übergabe der Mietsache.
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Protokoll: Übergabe und Rückgabe werden schriftlich protokolliert.
8. Stornierungen und vorbereitende Arbeiten
a) Stornierungsgebühren für die Mietleistung:
| Zeitraum der Stornierung | Standard-Systeme (SelfieBoxen, Spiegel, Kabine) | High-End-Systeme (KI, Glambot, 360°, SketchBots, Eventmodule) |
| Ab 14 Tage vor Termin | Kostenlos | 20 % des Mietpreises (Mindestsatz) |
| bis 14 Tage vor Termin | 25 % des Mietpreises | 25 % des Mietpreises |
| 14 bis 7 Tage vor Termin | 50 % des Mietpreises | 50 % des Mietpreises |
| 6 Tage bis Eventtag | 75 % des Mietpreises | 90 % des Mietpreises |
b) Vergütung vorbereitender Arbeiten:
Unabhängig von der Stornierung der reinen Mietleistung sind bereits erbrachte, individualisierte Leistungen der BerlinBooth GmbH in jedem Fall zu 100 % zu vergüten, sofern diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits begonnen oder abgeschlossen wurden.
Dies umfasst insbesondere:
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Design-Leistungen: Erstellung von individuellen Print-Layouts, digitalen Overlays oder Startbildschirm-Grafiken.
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KI-Konfiguration: Das Training spezifischer KI-Modelle, Prompt-Engineering oder die Einrichtung individueller KI-Workflows.
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Hardware-Customizing: Produktion und Anbringung von Geräte-Brandings (Folierungen) oder individuellen Rückwänden.
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Content-Erstellung: Programmierung von spezifischen Kamerafahrten für den Glambot oder Video-Animationen für den 360° Spinner.
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Logistischer Vorlauf: Bereits getätigte, nicht kostenfrei stornierbare Buchungen für Personal, Transport oder Unterbringung.
9. Verbotene Nutzungen & Witterungsschutz
Untersagt ist: Weitervermietung, Öffnen der Gehäuse, Softwareänderung, Abstellen von Flüssigkeiten/Lebensmitteln auf Geräten. Betrieb nur über 10 °C und bei vollständigem Schutz vor Regen, Nässe, Wetterstaub und direkter Sonneneinstrahlung.
10. Logistik, Aufbau und Anforderungen vor Ort
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Zufahrt & Parken: Der Mieter organisiert auf eigene Kosten alle notwendigen Zufahrtsberechtigungen oder Messe-Einfahrtsscheine. Ein kostenfreier Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist für die Dauer des Einsatzes bereitzustellen.
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Wartezeiten: Verzögerungen beim Aufbau oder der Abholung (über 30 Min.) durch fehlende Zugangsberechtigungen oder Ansprechpartner werden nach aktuellen Stundensätzen nachberechnet.
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Beschaffenheit: Der Untergrund muss eben, fest und schwingungsfrei sein. Der Zugang muss für schwere/sperrige Module barrierefrei (Aufzug/ebenerdig) sein.
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Stromversorgung: Der Mieter stellt eine exklusive, stabile Stromversorgung (Schuko, 230 V) in max. 3 m Entfernung bereit.
11. Bildrechte, Marketing & Haftung
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Referenznutzung: Der Vermieter darf entstandenes Bildmaterial (Aufbau/Betrieb) sowie Logos und Banner des Auftraggebers zu Marketingzwecken unentgeltlich nutzen.
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Haftung: Der Mieter haftet für Schäden durch Gäste/Vandalismus. Bei versicherten Schäden (Feuer/Diebstahl/Blitz) beträgt die Selbstbeteiligung 500,00 €.
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Haftungsausschluss: Bei technischen Störungen einzelner Komponenten (z. B. Druckerausfall), die den Kernbetrieb nicht verhindern, besteht nur Anspruch auf Minderung, nicht auf Gesamtauftragsstornierung. Keine Haftung für die inhaltliche Beschaffenheit von KI-generierten Inhalten.
12. Datenschutz (DSGVO)
Der Mieter ist als Veranstalter „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO. Die BerlinBooth GmbH agiert als Auftragsverarbeiter. Der Mieter trägt die Pflicht zur Information der Gäste (z. B. durch Aushänge vor Ort).
13. Abschließende Regelungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Klauseln unwirksam sein, bleibt der Restvertrag gültig (Salvatorische Klausel).